Bannerbild | zur StartseiteMensa | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteWinter 2022 | zur StartseiteMedien | zur StartseiteBläserklasse | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteTreppenhaus | zur Startseite

Es ist normal,

verschieden zu sein!

Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Masernschutzgesetz

Masernschutzgesetz
Am 1. März 2020 tritt bundesweit das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Damit wird die Masernimpfung für alle Kinder, die in die Kita oder Schule gehen, verpflichtend. Ziel des Gesetzes ist, Kinder wirksam vor Masern zu schützen. Um die Schulleiterinnen und Schulleiter bei der Umsetzung der Vorgaben des Masernschutzgesetzes zu unterstützen, stellt das Kultusministerium gemeinsam mit dem Sozialministerium eine Handreichung für Schulen zur Verfügung. „Masern sind keine harmlose Krankheit, sondern hochansteckend und können auch tödlich verlaufen. Deshalb ist es unerlässlich, dass unsere Schülerinnen und Schüler gegen Masern geimpft sind. Da die Vorgaben des Masernschutzgesetzes für die Schulen eine Umstellung bedeuten, ist es uns wichtig, die Schulleiterinnen und Schulleiter dabei gut zu unterstützen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

 

Weitere Informationen

Bild zur Meldung